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Arzneimittel ohne Rezept Für manche Arzneimittel benötigen Sie ein Rezept, für andere nicht. Aber woran liegt das genau?

Verschreibungspflicht

Viele Arzneimittel unterliegen der Verschreibungspflicht. Für sie benötigt man ein Rezept. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Arzneimittel im Rahmen einer ärztlichen Therapie mit fortlaufender Kontrolle verordnet wird. Ein Bluthochdruckpatient etwa tut gut daran, seine Werte mit dem Arzt durchzusprechen damit dieser die Therapie an die Werte anpassen kann. Die Beratung in unserer Apotheke stellt am Ende sicher, dass Sie Ihr Arzneimittel mit gutem Gewissen richtig einnehmen können.

Nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel

Ist ein Arzneimittel so sicher und verträglich, dass ein Patient bei fachkundiger Beratung durch die Apotheke selbst entscheiden kann, ob dieses für ihn einen Nutzen hat, kann es aus der Verschreibungspflicht entlassen werden. Das Sortiment nicht-verschreibungspflichtiger Arzneimittel ist riesig. In der Auswahl des für Sie am besten geeigneten Arzneimittels und der Beratung dazu liegt die Stärke unserer Apotheken!


Daneben gibt es noch ein breites Sortiment an Medizinprodukten, Hilfsmitteln, Verbandstoffen und vieler anderer Produktgruppen, durch das wir Sie gerne hindurch geleiten.


Vertrauen Sie uns! Wir beraten Sie gerne und finden „Ihr“ Produkt.“

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